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BGB � 519 Einrede des Notbedarfs

BGB � 519 Einrede des Notbedarfs

[ Auszug: (1) Der Schenker ist berechtigt, die Erf�llung eines schenkweise erteilten Versprechens zu verweigern, soweit er bei Ber�cksichtigung seiner sonstigen Verpfli ... ]